Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Baukeramik Schweizer AG

AGB

der Baukeramik Schweizer AG
geltend für die Verlegerei sowie für den Handel

Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Basis für alle unsere Verträge.

Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht anwendbar, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.

Mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baukeramik Schweizer AG und deren vorbehaltlosen Umsetzung.

Preise:

  • Die Preisangaben in der Ausstellung, auf Auswahlscheinen und Offerten der Baukeramik Schweizer AG sind freibleibend. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten und kommt sofort zum tragen.
  • Die Preise sind gültig ab Lager Baukeramik Schweizer AG im Gwatt.
  • Transportkosten sind netto und nicht rabattberechtigt.

Mehrwertsteuer:

  • Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.

Bestellungen:

  • Bestellungen können schriftlich wie auch mündlich erfolgen.
  • Nach Eingang der Werksbestätigung erfolgt eine Auftragsbestätigung an den Kunden mit Angaben des vorgesehenen Liefertermins.
  • Ohne Rückmeldung des Kunden innert 24 Stunden nach Ausstellung der Auftragsbestätigung gilt diese stillschweigend als rechtsgültig und kann nicht mehr widerrufen werden.
  • Bei Kleinmengen unter 10m2 wird ein Pauschalzuschlag von Sfr. 50.- per Position verrechnet.
  • Bestellungen werden nach 30 Tagen Lagerhaltung bei der Baukeramik Schweizer AG dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Lieferbedingungen:

  • Die Transporte werden ohne speziellen Vermerk mit Hebebühne ausgeführt.
  • Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort.
  • Mit dem Auslieferungsdatum (Lieferscheindatum) gehen Nutzen und Gefahr des Materials auf den Kunden über.
  • Transporte mit Bahn und Post erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
  • Die Zufahrt für grosse Lkw’s muss gewährleistet sein. Die Verantwortung trägt der Empfänger. Sollten die Umstände nicht unseren Vorgaben entsprechen, werden dem Empfänger anfallende Zusatzkosten weiterverrechnet.
  • Unsere auf den Auftragsbestätigungen vermerkten Transportpreise beziehen sich auf regionale Gebiete.
  • Preise für Überregionale- oder Berggebiete erhalten sie auf Anfrage.
  • Auf Voranmeldung führen wir auch Transporte mit einem Kranwagen aus. (max. 30m-Kran) Die Kosten dafür werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird pro Kranzug Sfr. 20.- verrechnet.
  • Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.b. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.

Transportpreise mit Hebebühne:

  • Transport 00 – 50 Kg = Sfr. 30.- exkl. MWST.
  • Transport 51 – 500Kg = Sfr. 70.- exkl. MWST.
  • Transport ab 500 Kg = Sfr. 88.- exkl. MWST.
  • Transport Maximalbetrag = Sfr. 480.- exkl. MWST.

Lieferfristen:

  • Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, d.h. sie begründen keine verbindliche Verpflichtung der Baukeramik Schweizer AG.
  • Das Lagermaterial ist in der Regel sofort verfügbar.

Zahlungen:

  • Die Fakturen der Baukeramik Schweizer AG sind zahlbar innert 30 Tagen netto.
  • Das Ende der Zahlungsfrist gilt als vereinbarter Verfallstag. Ab 31 Tagen wird zusätzlich ein Verzugszins von 5% und eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 25.- in Rechnung gestellt.
  • Das Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Baukeramik Schweizer AG.
  • Eigenmächtige Abänderungen des Kunden von bereits ausgestellten Rechnungen kann nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung anerkannt werden.
  • Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
  • Die Baukeramik Schweizer AG behält sich das Recht vor, Geschäftskunden auf deren Kreditwürdigkeit zu überprüfen und bei Bedarf die Zahlungmodalitäten anzupassen.

Mindestverrechnung:

  • Rechnungen mit einem Endbetrag unter Sfr. 20.- werden auf diesen Betrag aufgerundet.
  • Teillieferungen werden unverzüglich in Rechnung gestellt.

Verpackungen:

  • Verpackungsmaterialien werden separat in der Rechnung aufgeführt.
  • Europaletten werden mit Sfr. 20.- in Rechnung gestellt und bei Rückgabe mit Sfr 15.- gutgeschrieben. Diese Verrechnung der Europaletten entfällt bei sofortiger Rückgabe.

Retourwaren:

  • Es wird nur Lagermaterial in sauberer Originalverpackung zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die gleiche Farbtonalität und Kaliber im Lager noch vorhanden sind.
  • Es wird ein Einschlag von 20% und eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 25.-erhoben.
  • Bindemittel, Zuschlagsstoffe sowie Hilfsmittel werden nicht zurückgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht nicht.
  • Rückgaben im Wert von unter Sfr. 50.- werden nicht vergütet.
  • Sonder- und Restposten werden nicht zurückgenommen.

SIA-Normen:

  • Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die gültigen SIA-Normen sowie die Herstellernormen DIN.

Farb- und Kaliberdifferenzen:

  • Es kann nicht garantiert werden, dass Muster, Lieferung und Nachlieferungen die gleiche Farbtonalität, Struktur und Kaliber aufweisen. Dies gilt gleichermassen für Keramik, Naturstein, Agglomeratplatten, Zementplatten usw.

Warenkontrolle und Mängelrüge:

  • Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Annahme des Materials (Datum Lieferschein) schriftlich an die Baukeramik Schweizer AG erfolgen.
  • Das Material ist vor der Verlegung zu prüfen. Mängelrügen für bereits verlegtes Material werden nicht anerkannt.
  • Haarrisse in Glasuren sind kein Grund zur Beanstandung.
  • 1% Bruch der erhaltenen Ware muss vom Käufer anerkannt werden und kann nicht bemängelt werden.
  • Im Naturstein sind Farbunterschiede, Trübungen, Poren, Einsprengungen, Haarrisse und Quarzadern absolut normal und können nicht als Mangel gerügt werden; was auch keine Wertminderung des Materials zur Folge hat.
  • Werden die Fristen für Mängelrügen nicht eingehalten, so gilt das Material als akzeptiert und einwandfrei.
  • Es sind die Verlegeempfehlungen der entsprechenden Hersteller zu beachten.
  • Für unfachgerechtes und nicht dem neusten Stand der Technik verarbeitetes Material, das zu Mängel und Beanstandungen am Material führt, wird keine Haftung übernommen und ist nicht beanstandungsberechtigt. Für allenfalls daraus entstehende Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

Reinigung:

  • Grundlage ist unsere Reinigungsempfehlung.
  • Für eigens oder unsachgemässe Reinigungen von Keramik, Naturstein etc. wird keine Garantie übernommen.
  • Es ist zu beachten, das farbige Fugen, insbesondere Anthrazit, durch den Einsatz von Reinigungsmittel auf Säure- sowie alkalischer Basis zu einer Aufhellung der Fuge führen kann. Es sind ausnahmslos bei allen Materialien Probereinigungen an unsichtbarer Stelle zu tätigen.

Gerichtsstand:

  • Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der Baukeramik Schweizer AG befindet sich in Thun.
  • Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baukeramik Schweizer AG ersetzt alle vorgängigen Dokumente.

Gwatt, 01.01.2019